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Channel: Datenschutz – Zukunftswerkstatt Jena
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Neuntes Gesetze zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – Vorsicht, Sie werden überwacht

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Es gibt Momente, in denen ich mich frage, ob wirklich noch alles mit rechten Dingen zugeht. Heute erfahre von mehreren Seiten, dass das Verkehrsministerium plant, zur Kontrolle der gerichtlich angeordneten Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in einigen Städten eine automatisierte Überwachung der in diese Gebiete einfahrenden Fahrzeuge einzuführen. Dabei sollen das Fahrzeugkennzeichen, bestimmte Fahrzeugmerkmale, ein Bild des Fahrzeugs und der Fahrerin bzw. des Fahrers sowie Zeit und Ort erfasst und die Daten online mit dem zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahr-Bundesamtes abgeglichen und somit ein unberechtigtes Befahren ermittelt und entsprechend geahndet werden.
Hierbei handelt es sich um eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme, die vermutlich auch verfassungswidrig ist. Als besonders perfide empfinde ich die Begründung des Gesetzentwurfs – Zitat aus der Präambel:

„Um aufgrund des § 40 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordnete oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung und der Bevölkerung vor Abgasen ergangene Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote effektiv vollziehen und überwachen zu können, muss deren Einhaltung fahrzeugindividuell überprüft werden können. Die zuständigen Überwachungsbehörden sollen hierzu im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten, auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden sowie auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können.“

Hier wird also der „Schutz der Bevölkerung vor Abgasen“ als Begründung dafür herangezogen, eine Massenüberwachung zu inszenieren. Wie wäre es denn mit einem anderen Verkehrskonzept, Herr Minister? Oder wenigstens mit einer konsequenten Anwendung des Verursacherprinzips und der Verpflichtung für die Hersteller, ihre Fahrzeuge auf den Stand zu bringen, den sie laut Zulassung eigentlich haben sollten?
Und als bodenlose Frechheit in dem Entwurf empfinde ich folgende lapidare Feststellung:

„Alternativen: Keine.“

Fangen wir doch einmal ganz klein an mit einer simplen „blauen Plakette“. Oder etwas größer mit kleinen RFID-Chips, wie in einem Beitrag bei Heise.online erwähnt. Oder besser mit der Nachrüstung der betreffenden PKWs oder am allerbesten mit einem umweltfreundlichen, nachhaltigen und klimatauglichen Verkehrskonzept. Alternativen sollte es immer geben.
Zu den Datenschutz-Aspekten hat sich Digitalcourage e. V. ausführlich geäußert. Hier kann man auch eine Petition an den Bundestag mit unterzeichnen, die sich gegen diese Überwachung wendet.


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